WOHNUNGSEIGENTUM IN SPANIEN
Unzählig sind die Streitigkeiten rund um die Eigentümergemeinschaft und die Rechtsprechung in diesem Rechtsgebiet ist ebenso vielfältig, so dass es mittlerweile nur noch Experten wirklich beherrschen.
Hinzu kommt, dass sich ein Großteil der Eigentümer auch gar nicht mit den Problemen ihrer Eigentümergemeinschaft befasst. Und das, obwohl eine ungeschriebene Regel besagt, dass die Passivität als Miteigentümer auf Dauer in der Regel unweigerlich zu einem rechtlichen und/oder finanziellen Nachteil führt.
WARUM UNS BEAUFTRAGEN?
Seit fast 20 Jahren vertreten wir Rechte von Wohnungseigentümern auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln oder werden von Eigentümergemeinschaften zur Klärung von rechtlichen Fragen sowie für das Führen von Gerichtsprozessen herangezogen.
Wir sind selbst Mitglieder und Organe von Eigentümergemeinschaften und können Sie mit unserer Praxiserfahrung tatkräftig dabei unterstützen, Ihre Rechte als Miteigentümer wahrzunehmen und durchzusetzen.
Unser Hauptaufgabenbereich als Interessenvertreter von Wohnungseigentümern besteht in der Durchsetzung von Rechten als Miteigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft (auch gerichtlich) sowie in der Vertretung / Begleitung bei Eigentümerversammlungen.
TYPISCHE LEISTUNGEN FÜR MITEIGENTÜMER UND EIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN
Miteigentümer
Schriftliche und mündliche Auskünfte
Vertretung / Begleitung Eigentümerversammlungen (EV)
Gerichtliche Durchsetzung von Miteigentümerrechten
Gemeinschaften
Erstellung von Rechtsgutachten
Vorbereitung / Begleitung EV
Gerichtliche Vertretung
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM WOHNUNGSEIGENTUM IN SPANIEN (FAQ)
Was bedeutet Wohnungseigentum nach spanischem Recht?
Beim Wohnungseigentum besteht ein Alleineigentumsrecht / Sondereigentum am einzelnen Appartment, Geschäftsraum oder Garage und ein Miteigentum an den Gemeinschaftselementen (den sog. elementos comunes).
Warum heißt das Wohnungseigentumsgesetz in Spanien "Gesetz über das Horizontaleigentum"?
Dieser Ausdruck hat seinen Ursprung darin, dass der Eigentümer einer Wohnung nicht auch Eigentümer dessen ist, was sich unter oder über seiner Wohnung befindet, sondern sich sein Eigentum in der Regel nur horizontal erstreckt.
Wie werde ich Mitglied einer Eigentümergemeinschaft?
Wenn Sie eine Wohnung, ein Appartment, ein Geschäftslokal oder eine Garage in einer Anlage gekauft haben, wird man ohne sein Zutun automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Das gleiche gilt, wenn Sie ein Haus in einer Urbanización (Siedlung oder touristische Wohnanlage) gekauft haben, welche von einer privaten Baufirma erschlossen wurde.
Welche Organe einer Eigentümergemeinschaft gibt es in Spanien?
Die bestimmenden Organe der Eigentümergemeinschaft in Spanien sind
a) die Eigentümerversammlung;
b) der Präsident (ggf. auch die Vizepräsidenten);
c) der Sekretär und
d) der Verwalter.
Dürfen Miteigentümer, die mit ihren Zahlungspflichten gegenüber der Gemeinschaft im Rückstand sind, bei der Eigentümerversammlung teilnehmen?
Ja, auch Miteigentümer mit Schulden aus nichtbezahlten Umlagekosten bei der Eigentümergemeinschaft können an der Eigentümerversammlung teilnehmen und sich auch zu Wort melden. Allerdings haben diese Miteigentümer kein Stimmrecht bei der Versammlung.
Meine Frau und ich benutzen nicht den Swimmingpool in unserer Anlage, da wir beide nicht gerne baden. Müssen wir trotzdem die anteiligen Kosten für die Wartung, Heizung etc. des Schwimmbads übernehmen?
Ja, das müssen Sie, weil es Gemeinschaftskosten sind. Die Nichtbenutzung von Anlagen der Gemeinschaft befreit Sie nicht von der Pflicht, die entsprechenden Gemeinschaftskosten zu übernehmen. Das gleiche gilt für z. B. Stromkosten des Treppenhauses, in der Zeit, in der man gar nicht in der Anlage ist.
Kann ich die Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft auch kündigen?
Nein, das geht nicht. Aus der Gemeinschaft scheidet man erst wieder mit dem Verkauf seiner Immobilie aus. Ebenso erlischt das Wohnungseigentum und somit auch die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft bei Zerstörung des Gebäudes.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im spanischen Wohnungseigentumsrecht
Wir stehen seit über 18 Jahren unseren Mandanten leidenschaftlich und tatkräftig zur Seite.