Sie haben eine Erbschaft mit Gütern auf den Kanarischen Inseln?
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung als Fachkanzlei für Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
Unser Erbschaftsannahme-Paket
ab € 1250,-
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Komplettpaket für die Erbschaftsannahme auf den Kanaren
- Vereinbarung und Vorbereitung des Notartermins (wir arbeiten mit zahlreichen Notaren zusammen und können diesbezüglich Empfehlungen aussprechen)
- Begleitung oder ggf. Vertretung bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (Escritura) beim Notar, falls notwendig inkl. Übersetzungsservice
- Abwicklung des Erbschaftsanahme samt Eintragung der notariellen Urkunde beim Grundbuchamt und Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen
- wir erledigen die Zahlung der Wertzuwachssteuer bei der Gemeinde (wichtig: Die „Plusvalía“ wird nach Vorlage der Kaufurkunde „Escritura“ von der Gemeinde berechnet und festgesetzt!)
- Selbstverständlich sind wir ggf. auch bei anderen unmmitelbar mit der Nachlasssache verbundenen notwendigen Tätigkeiten wie z.B. der Eröffnung eines Bankkontos etc. behilflich, sprechen Sie uns einfach an.
Wir übernehmen für Sie gerne die komplette Abwicklung der Erbschaft auf den Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, Fuerteventura, Lanzarote und El Hierro.
Hierfür ist es nicht notwendig, dass Sie vor Ort sind. Wir erstellen eine Liste mit den notwendigen Unterlagen wie
- internationale Sterbeurkunde
- Erbschein/Nachlasszeugnis
- Unterlagen zu den Nachlassgütern wie Immobilien, Bankkonten und KFZ
- den Entwurf für unsere Vollmacht
- und klären mit Ihnen in Ruhe alle notwendigen Einzelheiten für eine reibungslose Übertragung.
Aufgrund unserer jahrelangen Spezialisierung in diesem Gebiet können wir Ihnen ein Pauschalpreispaket zur Nachlassabwicklung auf den Kanaren anbieten, bei dem der erhebliche tatsächliche zeitliche Aufwand außer Betracht bleibt.
Je nach Einzelfall kümmern wir uns natürlich auch um alle weiteren unmittelbar mit der Abwicklung zusammenhängenden Angelegenheiten wie die Beerdigung, die Auflösung des Haushalts sowie die Erstellung des Nachlassinventars.
In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht erledigen wir alles Notwendige, damit Sie zeitnah über die Erbschaft verfügen können.
Besorgung der Bescheinigung über letztwillige Verfügungen und Lebensversicherungen
ggf. Abfrage des zentralen Grundbuchamtes und Handelsregisters
Beantragung der NIE-Nummern für den/die Erben
- Vorbereitung der Checkliste der notwendigen Dokumente und der zweisprachigen Anwaltsvollmacht zur notariellen Beurkundung und Apostillierung
- Abwicklung der Beerdigung, Haushaltsauflösung
- Prüfung der Ausgangsrechtslage nach deutschem und spanischen Recht. Prüfung der günstigsten steuerrechtlichen Vorgehensweise.
- Abprüfung der spanischen öffentlichen Register und Beantragung der Negativbescheinigung beim Innenministerium in der Abteilung für Testamentshinterlegung und Abfrage des Registers für Lebensversicherungen.
- Beantragung der NIE Nummer der Erben, Anmeldung der NIE Nummern bei der zuständigen spanischen Finanzbehörde unter Anzeige der obligatorischen steuerlichen Vertretung für die Erben.
- Erstellung des Nachlassinventars.
- Bestellung von Bankbescheinigungen zum Todestag für aufzulösende Bankkonten in Spanien.
- Vorbereitung des Notartermins und Erstellung der notariellen Urkunde der Erbschaftsannahme.
- Durchführung des Notartermins, ohne dass die Anwesenheit der Erben erforderlich ist.
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärung unter Prüfung der günstigsten Variante und der Steuervergünstigungen.
- Abgabe der Steuererklärungen vor der Finanzbehörde in Madrid, die für Nichtsteuerresidenten in Spanien zuständig ist.
- Antrag beim spanischen Grundbuchamt zur Umschreibung der Eigentumsverhältnisse.
- Vorlage der notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt und Erörterung der Sach- und Rechtslage nach deutschem und spanischem Recht mit dem Grundbuchamt, soweit erforderlich.
- Umschreibung von Strom, Wasser, Grundsteuer, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc.
- Beantragung der Lastschriftverfahren für Strom, Wasser, etc.
- Transparente Rechnungsstellung mit Vorlage aller Auslagenbelege.
- Nachsorgeservice in folgenden Jahren wie Unterstützung bei der Suche nach einem Immobilienkäufer, soweit der Verkaufswille besteht.
Unsere Vergütung für das Pauschalpreispaket richtet sich nach dem Wert des Nachlasses:
- bis € 200.000,- = € 1850,00 zzgl. MwSt.
- bis € 500.000,- = 0,7% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
- ab € 500.000,- = nach Vereinbarung.
Hinweis: Die Kosten Dritter und Steuern/Abgaben (Notar, Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt etc) sind nicht enthalten und müssen separat bezahlt werden.
Unsere Zusatzleistungen
(nicht im Paketpreis enthalten)
Die folgen Tätigkeiten fallen nicht zwingend zusammen mit einem Immobilienerwerb an, werden jedoch in der Praxis jedoch relativ regelmässig in diesem Zusammenhang nachgefragt. Für diese Tätigkeiten wird idR eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, sprechen Sie uns einfach an, wir haben realistische Erfahrungswerte, die der Orientierung dienen können.
- Besorgung NIE-Nummer
- An- bzw. Ummeldung bei den Wasser- und Energieversorgern
- Abgabe der vierteljährlichen und jährlichen Steuererklärungen
- Sonstige Behördengänge (z.B. Gemeinde, Cabildo etc)
- Übersetzungen von Dokumenten, Übersetzerservice bei Verhandlungen, Notarterminen, Behörden