Sie haben eine Erbschaft mit Gütern auf den Kanarischen Inseln?
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung als Fachkanzlei für Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
Unser Erbschaftsannahme-Paket
ab € 1250,-
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Komplettpaket für die Erbschaftsannahme auf den Kanaren.
Hierfür ist es nicht notwendig, dass Sie vor Ort sind. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine individuelle Liste mit den notwendigen Unterlagen wie
- Sterbeurkunde
- Erbschein bzw. Nachlasszeugnis oder Testament (je nach Einzelfall)
- Unterlagen zu den Nachlassgütern wie Immobilien, Bankkonten und KFZ
- den Entwurf für unsere Vollmacht
- und klären mit Ihnen in Ruhe alle notwendigen Einzelheiten für eine reibungslose Übertragung.
In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht erledigen wir alles Notwendige, damit Sie zeitnah über die Erbschaft verfügen können. Je nach Einzelfall fallen folgenden Tätigkeiten an
- Vorbereitung der Checkliste der notwendigen Dokumente und der Anwaltsvollmacht zur notariellen Beurkundung und Apostillierung
- Prüfung der Ausgangsrechtslage nach deutschem und spanischen Recht unter Berücksichtigung der günstigsten steuerrechtlichen Vorgehensweise.
- Prüfung der spanischen öffentlichen Register und Beantragung der Negativbescheinigung beim Innenministerium in der Abteilung für Testamentshinterlegung und Abfrage des Registers für Lebensversicherungen.
- Beantragung der NIE Nummer des Erben,
- Erstellung des Nachlassinventars.
- Bestellung von Bankbescheinigungen zum Todestag für aufzulösende Bankkonten in Spanien.
- Vorbereitung des Notartermins und Erstellung der notariellen Urkunde der Erbschaftsannahme.
- Durchführung des Notartermins, ohne dass die Anwesenheit des Erben erforderlich ist.
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
- Abgabe der Steuererklärungen bei der zuständigen Finanzbehörden, bei Nichtresidenten in Madrid.
- Vorlage der notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt zur Umschreibung auf den Erben.
- Umschreibung von Grundsteuer, Eigentümergemeinschaft, Strom, Wasser, , etc.
Unsere Vergütung für das Pauschalpreispaket beträgt 1,3% vom Wert des Nachlasses, mindestens aber 1250,00 € (zzgl. USt./MwSt.)
Der Paketpreis gilt grds. für einen Erben, bei Erbengemeinschaften muss dieser ggf. je nach Einzelfall und vorheriger Absprache angepasst werden.
Hinweis: Die Kosten Dritter und Steuern/Abgaben (Notar, Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt etc) sind nicht enthalten und müssen separat bezahlt werden.
Wir übernehmen für Sie gerne die komplette Abwicklung der Erbschaft auf den Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, Fuerteventura, Lanzarote und El Hierro.