Mietrecht Spanien 2023 Mieterhöhung: Grenze bei 2% und die Einschränkung der Rechte von Vermietern geht weiter

Die Regierung in Spanien hat kurz vor Jahresende ein weiteres Maßnahmen-Paket im Mietrecht zur Einschränkung der Rechte von Vermietern erlassen, welches eine sechsmonatige Verlängerung aller zwischen Januar und Juni 2023 auslaufenden Mietverträge erzwingt, zusammen mit der Verlängerung der 2%-Grenze bei einer Mieterhöhung und einer Verlängerung des Räumungsverbots bis Ende Juni 2023.

Als problematisch wird von den Vermietervereinigungen angesehen, dass sämtliche Maßnahmen keinerlei Entschädigungsleistungen an die Vermieter von Immobilien vorsehen. Danach handelt es sich hierbei um einen neuen Angriff auf das Recht auf Privateigentum von mehr als zwei Millionen Immobilienbesitzern in Spanien (Artikel 33 der spanischen Verfassung).

Tatsache ist jedoch, dass diese Zwangsverlängerung in der Praxis nur relativ wenige Mietverträge betreffen wird, da der spanische Gesetzgeber -wieder einmal- schlampig gearbeitet und offenbar schon den Wahlkampf im Auge hatte. Der von der Maßnahme erhoffte Erfolg wird nicht eintreten, da nur die Mietverträge betroffen sind, die innerhalb eines ganz bestimmten 40 Tage-Zeitraumes unterzeichnet wurden. Alle anderen Verträge haben andere Laufzeiten und sind durch andere Normen erfasst. Wie bei den anderen „Anti-Krisen“-Maßnahmen der spanischen Regierung wird auch dieses Paket letztlich kaum jemandem wirklich helfen (weitere Informationen auf Spanisch finden Sie hier).

Sollten Sie in 2022 und 2023 von Ihrem Vermieter ein Schreiben mit einer angekündigten Mieterhöhung erhalten oder erhalten haben, die eine ErHöhung über 2% vorsieht, ist diese unwirksam.

Bei Fragen zum Thema Mieterhöhung, wie man diese wirksam durchsetzt oder sich richtig dagegen wehrt, melden Sie sich bitte einfach bei uns. Unser Mietrechtsexperte steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.