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DAS IMMOBILIENRECHT IN SPANIEN

Der Erwerb von Immobilieneigentum in Spanien weist erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht und den Gepflogenheiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf. So wird z. B. oftmals das spanische Eigentumsregister Registro de la Propiedad mit dem deutschen Grundbuchamt verwechselt. Dabei hat eine Eintragung in diesem Register nach spanischem Recht in der Regel im strikten Gegensatz zum deutschen Recht nur eine deklaratorische (d. h. klarstellende) Wirkung und keine konstitutive (d.h. rechtsbegründende) Wirkung. Das heißt, daß man in Spanien eine Immobilie rechtswirksam z.B. auf einem Bierdeckel erwerben oder verkaufen kann. Um das Eigentum allerdings einem Dritten entgegenhalten zu können, bedarf es dazu der Eintragung im Registro de la Propiedad, die wiederum nur aufgrund einer Notarurkunde erfolgt.
Durch diese großen Besonderheiten des spanischen Immobilienrechts bestehen enorme Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Und damit der Traum von der spanischen Immobilie nicht zum Albtraum wird, sollte man -am besten bereits bevor man entsprechend tätig wird- sich von einem auf spanischen Immobilienrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Auch das spanische Mietrecht ist durch seine Eigenheiten und andere Gepflogenheiten gekennzeichnet. Oftmals wird eine Vermietung ohne vorige rechtliche Planung und/oder vernünftige rechtliche Ausgestaltung für den Vermieter zu einem finanziellen Fiasko, da die Mieterrechte unterschätzt und die Gepflogenheiten bei der Abwicklung nicht gekannt werden. Viele Eigentümer von Immobilien in Spanien ziehen es daher vor, ihr Haus oder ihre Wohnung leer stehen zu lassen, obwohl die Gefahr einer Besetzung durch sog. „Okupas„ zurzeit aufgrund der katastrophalen gesetzlichen Lage nicht zu unterschätzen ist. Diese Probleme sind regelmäßig vermeidbar, wenn man sich rechtzeitig an einen spezialisierten Anwalt im Mietrecht wendet.

Im Wohnungs-/Miteigentumsrecht, welches u. a. in großen Komplexen mit einer hohen Anzahl von Wohnungen / Apartments Anwendung findet, sind die rechtlichen Probleme so unterschiedlich wie die einzelnen Miteigentümer. Hinzu kommt, dass sich viele verschiedene Nationalitäten unter einem Dach wiederfinden und die Kommunikation untereinander zu wünschen übrig lässt. Hier für alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft akzeptable Lösungen zu finden, ist nicht immer einfach. Wenn wir nicht direkt für die Eigentümergemeinschaft beratend tätig sind, begleiten und vertreten wir regelmäßig Miteigentümer z.B. bei den Eigentümerversammlungen, um lösungsorientierte Ergebnisse zu erzielen. Natürlich sind wir auch in alles anderen Fragen zum Wohnungseigentumsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner in Spanien.

Kann letztlich trotz sämtlicher Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, stehen wir als spezialisierte Anwaltskanzlei mit langer Erfahrung in der Führung von Immobilienrechtsprozessen unseren Mandanten natürlich auch für ein gerichtliches Verfahren zur Wahrung ihrer Interessen und Streitbeilegung spanienweit zur Verfügung.

WARUM UNS BEAUFTRAGEN?

Das Immobilienrecht ist seit fast zwei Jahrzehnten unser Hauptschwerpunkt in der täglichen Beratungspraxis auf den Kanarischen Inseln. Ob nun Kauf oder Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, Vererbung oder Erwerb durch Erbschaft, die Immobilien stehen stets im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.

Wir kennen das Recht und die hiesigen Gepflogenheiten, wir sind selbst Eigentümer, Mieter, Vermieter, Miteigentümer und Organe von Eigentümergemeinschaften und können daher praktische Lösungen für die Praxis anbieten. Wir wissen, wie wichtig es für unsere Mandanten ist, sich im Ausland auf seinen Berater verlassen zu können. Von daher bieten wir einen vertrauensvollen, flexiblen und transparenten Service rund um das Thema Immobilien in Spanien.

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