Eine Kooperation in Costa Adeje

advolegal ist die Kooperation der Anwälte Philipp Beyer und Oliver Horstmann mit Sitz in Costa Adeje. Beide sind in Spanien als Abogados zugelassen und Mitglieder des Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF). Philipp Beyer ist zudem in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin).

Beide Anwälte führen eigenständige Einzelkanzleien, die unter dem Dach der Kooperation organisatorisch zusammenarbeiten. Sie beraten deutschsprachige Mandanten auf den Kanarischen Inseln seit über zwanzig Jahren und sind keine “Niederlassung Teneriffa”: Beide leben dauerhaft auf der Insel und kennen die örtliche Verwaltungs- und Justizpraxis aus täglicher Befassung.

Die Kooperation entstand aus der praktischen Erkenntnis, dass deutschsprachige Mandanten in Spanien eine anwaltliche Vertretung benötigen, die das deutsche Beratungsverständnis mit der Kenntnis des spanischen Rechtssystems verbindet — nicht als sprachliche Übersetzung, sondern als methodische Brücke.

Das Team

Philipp Beyer

Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF)

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Potsdam, Fachanwaltslehrgänge im Erbrecht und Arbeitsrecht. Berufliche Stationen am Landgericht Berlin (Zivilkammer), bei der Staatsanwaltschaft Berlin und am Auslandsstandesamt Berlin sowie in mehreren Anwaltskanzleien in Deutschland und Spanien (Kanzlei Ruchniewicz Berlin; Kanzlei Hernández Suarez Teneriffa; Kanzlei Schmidt Teneriffa). Mehrjährige Pflichtverteidigertätigkeit für die Rechtsanwaltskammer Teneriffa. Eigene Rechtsanwaltskanzlei auf Teneriffa seit über zwanzig Jahren.

Zulassungen. Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin); Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF).

Tätigkeitsschwerpunkte. Immobilienrecht, Mietrecht, Erbrecht.

Verhandlungssprachen. Deutsch, Spanisch, Englisch.

Mitgliedschaft. Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V.

Oliver A. Horstmann

Abogado (ICATF)

Jurastudium auf Teneriffa mit Studienaufenthalt in Madrid. Berufspraxis im Bereich Immobilien-Due-Diligence im Maklerbüro seines Vaters (Immobilienbüro Consult Planing) sowie in spanischen Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkten Immobilien- und Mietrecht und juristischen Übersetzungen (Fajardo López Abogados / Eurolaw Consulting). Seit über fünfzehn Jahren in Kooperation mit Rechtsanwalt Beyer.

Zulassung. Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife (ICATF).

Tätigkeitsschwerpunkte. Zivilprozessrecht, Allgemeines Zivilrecht, Immobilienrecht, Mietrecht.

Verhandlungssprachen. Deutsch, Spanisch, Englisch.

Mandatsverhältnis und Haftung

Die Mandatsbeziehung wird ausschließlich mit dem konkret mandatierten Anwalt persönlich begründet. Welcher der beiden Anwälte ein Mandat bearbeitet, richtet sich nach einschlägiger praktischer Erfahrung im Sachbereich und nach zeitlicher Verfügbarkeit; verfügen beide nicht über freie Kapazitäten, wird ein Mandat im Hinblick auf den Qualitätsstandard nicht übernommen. Jeder Anwalt unterhält eine eigene Berufshaftpflichtversicherung; die Kooperation begründet weder eine gemeinsame Sozietät noch eine gemeinsame Haftung für die anwaltliche Tätigkeit des jeweils anderen.

Beratungsverständnis und Mandantenbeziehung

Beide Anwälte arbeiten nach deutschen anwaltlichen Standards: schriftliche Mandatsannahme, dokumentierte Korrespondenz, transparente Honorierung. Mandate werden in der Regel pauschal oder nach festen Stundensätzen abgerechnet; eine Vergütung nach RVG erfolgt nur, sofern sie ausdrücklich vereinbart wird. Mandanten erhalten zu Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Angabe des erwarteten Honorarrahmens.

Mandanten haben einen unmittelbaren persönlichen Ansprechpartner, der sie vom Beginn bis zum Abschluss eines Mandats begleitet — vor Gericht, bei Behörden, beim Notar. Im Rahmen praktischer Möglichkeiten ist die Erreichbarkeit auch außerhalb regulärer Bürozeiten gewährleistet, insbesondere bei zeitkritischen Sachverhalten.

Kooperationsnetzwerk

Auf den Kanaren greift die Kooperation auf ein etabliertes Netzwerk weiterer Berufsträger zurück: spanische Notare, Steuerberater (Asesores fiscales), Architekten und Immobilienmakler. Dieses Netzwerk ermöglicht die interdisziplinäre Bearbeitung von Mandaten, ohne dass Mandanten parallel verschiedene Berufsträger ansprechen müssen.

Korrespondenz für Anwaltskollegen

Die Kooperation übernimmt regelmäßig Korrespondenzmandate deutscher, österreichischer und schweizerischer Anwaltskanzleien — Fälle mit Bezug zu Teneriffa und den Kanarischen Inseln, die aus deren eigener Mandantenpraxis an einen verlässlichen Partner vor Ort abgegeben werden. Die Übernahme erfolgt im selben Format wie direkt mandatierte Sachen: persönliche Bearbeitung, deutschsprachige Korrespondenz, transparente Honorarregelung.

Sprachen und Korrespondenz

Die schriftliche Mandatskorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache, unmittelbar zwischen Mandant und dem mandatierten Anwalt — ohne Übersetzungslayer und ohne dazwischengeschaltete Sachbearbeitung. Schriftsätze, Klagen, Anträge und Verhandlungen mit spanischen Gerichten, Behörden und Gegenseiten werden in spanischer Sprache geführt; Mandanten erhalten auf Wunsch eine deutsche Zusammenfassung der wesentlichen spanischen Schriftstücke.

Standort

Die Büroräume der Kooperation befinden sich im Centro Comercial Fañabé Plaza in Costa Adeje, im Süden Teneriffas. Persönliche Termine werden nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen; Mandate können auch vollständig auf schriftlichem Weg geführt werden.

Hintergrund zur Anwaltsauswahl

Vertiefende Informationen zur berufsrechtlichen Einordnung anwaltlicher Tätigkeit auf Teneriffa — insbesondere zu den Bezeichnungen Rechtsanwalt und Abogado, zu den Unterschieden zwischen deutscher und spanischer Anwaltszulassung sowie zu typischen Auswahlkriterien für deutschsprachige Mandanten — bietet der Artikel Anwaltsauswahl auf Teneriffa: Kriterien für deutschsprachige Mandanten auf der Seite der Kanzlei Beyer, eines der beiden Kooperationspartner.

Medienpräsenz

Fachlicher Ansprechpartner für Medien

Rechtsanwalt Philipp G. Beyer stand mehrfach als fachlicher Ansprechpartner für die Berichterstattung zu Rechtsfragen auf den Kanarischen Inseln zur Verfügung — zuletzt im Verbraucherschutz-Format „Achtung Abzocke" auf Kabel 1.

Philipp Beyer im TV-Interview mit Peter Giesel
Philipp Beyer (rechts) im TV-Interview mit Peter Giesel · „Achtung Abzocke" / Kabel 1