Zivilrecht
Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum spanischen Recht — vom Vertragsrecht über den Verbraucherschutz bis zur Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel in Spanien.
Das spanische Zivilrecht ruht auf dem Código Civil von 1889 und einer Reihe von Spezialgesetzen — etwa dem Mietgesetz (LAU), dem Wohnungseigentumsgesetz (LPH) oder dem Verbraucherschutzgesetz von 2007 (LGDCU). In zahlreichen Bereichen — Verbraucherschutz, Kaufrecht, internationale Zuständigkeit, Anerkennung von Urteilen — überlagert europäisches Recht das nationale spanische Recht und gibt den Maßstab vor.
Die anwaltliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten ergänzt die Schwerpunkte der Kooperation im Immobilien- und Erbrecht. Sie zielt primär auf die außergerichtliche Streitbeilegung — eine vergleichsweise Beilegung ist in den meisten Fällen für alle Seiten kostengünstiger und schneller als der Prozessweg. Wenn ein Vergleich nicht zu erreichen ist, erfolgt die Vertretung vor den spanischen Zivilgerichten.
Schwerpunkte
Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen. Beratung und Vertretung in Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen, Garantie- und Gewährleistungsfragen, Kredit- und Bürgschaftsverhältnissen, Versicherungs- und Reiseverträgen sowie bei Schadensersatzansprüchen. Die Mandatsführung ist primär auf die außergerichtliche Klärung ausgerichtet.
Verbraucherschutz. Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem spanischen Verbraucherschutzgesetz (LGDCU) und den europarechtlich überlagerten Konstellationen — Fernabsatz, Verbraucherkredit, Time-Sharing-Verträge, Reisemängel, Wettbewerbsangelegenheiten.
Forderungseinzug. Mahnung und Klage auf Vertragserfüllung, gerichtliches Mahnverfahren (proceso monitorio), Inkasso für deutschsprachige Gläubiger gegenüber Schuldnern in Spanien einschließlich der vorbereitenden Recherche zur Zahlungsfähigkeit.
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel in Spanien. Durchsetzung deutscher Urteile, Vollstreckungsbescheide und notarieller Urkunden in Spanien auf Grundlage der Brüssel-Ia-Verordnung und der Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel. Vorlage der im Ursprungsstaat ausgestellten Bescheinigungen, Beantragung der Vollstreckungsanordnung beim zuständigen spanischen Vollstreckungsgericht (juzgado de primera instancia) und Durchführung des Vollstreckungsverfahrens in Spanien.
Prozessvertretung vor spanischen Zivilgerichten. Vertretung in erster und zweiter Instanz, Zusammenarbeit mit Procuradores, Beiziehung von Sachverständigen, Architekten oder anderen Fachgutachtern, soweit das jeweilige Verfahren dies erfordert.
Mandatsablauf
Mandate werden vom Erstkontakt bis zum Abschluss von einem Anwalt persönlich betreut. Vor der Mandatsannahme erhält der Mandant eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Angabe des erwarteten Honorarrahmens — pauschal oder nach festem Stundensatz. Korrespondenz erfolgt unmittelbar in deutscher Sprache, ohne dazwischengeschaltete Sekretariate.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten wird vor jedem Gerichtsverfahren geprüft, ob eine außergerichtliche Lösung erreichbar ist. Erst wenn ein Vergleich oder ein anderes Beilegungsverfahren ausgeschöpft ist, wird Klage erhoben.
Vertiefende Beiträge
Beiträge zu einzelnen Aspekten des spanischen Zivilrechts — etwa zur Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel in Spanien, zum spanischen Verbraucherschutzrecht oder zum Mahnverfahren proceso monitorio — finden sich auf anwalt-teneriffa.de.
Bei einem konkreten Anliegen genügt eine kurze Schilderung per E-Mail oder Telefon. Im Erstkontakt prüft der zuständige Anwalt, ob das Mandat angenommen werden kann, und schlägt das weitere Vorgehen vor.