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Anwalt für Erbrecht: Testament in Spanien für Immobilieneigentümer

Wer eine Immobilie in Spanien besitzt und festlegen möchte, wer sie erbt, erhält hier ein spanisches Testament mit Rechtswahl. Die Gestaltung erfolgt in deutscher Sprache, bis der Entwurf unterschriftsreif beim Notar liegt.

Leistungsumfang

  • Besprechung, wer Ihre Immobilie und Ihr übriges Vermögen in Spanien erhalten soll
  • Ausarbeitung Ihres spanischen Testaments einschließlich der Rechtswahl
  • Abstimmung mit einem bestehenden Testament in Deutschland
  • Aufeinander abgestimmte Testamente für Ehepaare
  • Übermittlung des Entwurfs an den Notar und Abstimmung des Termins
  • Auf Wunsch persönliche Begleitung, wenn Sie beim Notar unterschreiben

Ablauf

  1. Erstkontakt: Sie teilen über das Kontaktformular oder telefonisch mit, welches Vermögen Sie in Spanien haben und ob bereits ein Testament besteht.
  2. Orientierungsgespräch: Besprochen werden Ihre Vorstellungen und der Umfang des Auftrags.
  3. Angebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden.
  4. Entwurf: Sie erhalten den Entwurf zur Durchsicht; nach Ihrer Freigabe geht er an den Notar.
  5. Abschluss: Sie unterschreiben das Testament selbst beim Notar.

Wer das übernimmt

Testamente gestaltet innerhalb der Kooperation ausschließlich Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF, col. 4350). Er spricht Deutsch und Spanisch; Anlaufstelle ist das Büro Costa Adeje.

Beauftragen

Weitere Leistung im Erbrecht: Erbschaftsannahme und Nachlassabwicklung.


advolegal ist eine Kooperation selbständiger Berufsträger und selbst kein Rechtsdienstleister. Mandate kommen ausschließlich mit dem jeweils beauftragten Mitglied zustande.