Immobilienrecht
Beratung beim Erwerb, der Veräußerung und der Bewirtschaftung von Immobilien in Spanien — in deutscher Sprache und mit Schnittstellen zum Heimatrecht der Mandanten.
Das spanische Immobilienrecht weicht in zentralen Punkten vom deutschen ab. Die Eintragung im Registro de la Propiedad hat — anders als das deutsche Grundbuch — nur deklaratorische Wirkung; ein Eigentumsübergang kann grundsätzlich auch ohne Registereintrag wirksam zustande kommen. Die rechtssichere Übertragung erfordert eine notarielle escritura pública und die spätere Eintragung. Wer ohne Kenntnis dieser Praxis kauft, verkauft oder vermietet, geht vermeidbare Risiken ein — vom unklaren Eigentumsstatus über fehlerhafte Vertragsausgestaltung bis zur unnötigen Steuerlast.
Das Immobilienrecht bildet seit annähernd zwanzig Jahren den Hauptschwerpunkt der Kooperation auf den Kanarischen Inseln. Beide Anwälte leben dauerhaft auf Teneriffa, sind selbst Immobilieneigentümer und üben regelmäßig Funktionen innerhalb spanischer Eigentümergemeinschaften aus — die hiesigen Gepflogenheiten von der Notariatspraxis über das Verhalten der Verwaltungen bis zur tatsächlichen Funktionsweise der comunidades de propietarios sind aus täglicher Befassung bekannt, nicht nur aus der Akte.
Schwerpunkte
Erwerb und Veräußerung von Immobilien. Vertragsprüfung und Vertragsentwurf, Begleitung zum Notartermin, Eintragung im Registro de la Propiedad, steuerliche Abwicklung einschließlich der fiskalischen Vertretung beim Verkauf durch Nichtansässige. Schnittstellen zu Banken und Notaren im Heimatland werden mitbetreut.
Wohn- und Gewerberaummiete. Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen unter Berücksichtigung der Schutzregelungen des spanischen Mietrechts (LAU) sowie der in der Praxis relevanten Mischformen — insbesondere Geschäftsraummiete mit traspaso, touristische Kurzzeitvermietung sowie regionalspezifische Sonderregelungen, deren Anwendung im Einzelfall fachlicher Prüfung bedarf. Durchsetzung von Mietansprüchen und Räumungsverfahren, einschließlich der zügigen Räumung bei unrechtmäßiger Inbesitznahme.
Wohnungseigentumsrecht. Beratung von Miteigentümern und Eigentümergemeinschaften (comunidades de propietarios) auf Grundlage der Ley de Propiedad Horizontal, mit Schwerpunkt in der Interessenvertretung einzelner Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft in Komplexen mit hoher Eigentümerzahl und unterschiedlichen Nationalitäten. Erstellung schriftlicher Stellungnahmen und Rechtsgutachten, Vertretung in Eigentümerversammlungen, Anfechtung von Beschlüssen, Durchsetzung von Hausgeldansprüchen.
Immobilienrechtliche Streitverfahren. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zu erreichen ist, Vertretung vor spanischen Erst- und Berufungsgerichten in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen, Räumungs- und Streitsachen aus dem Wohnungseigentumsrecht.
Mandatsablauf
Mandate werden vom Erstkontakt bis zum Abschluss von einem Anwalt persönlich betreut. Vor der Mandatsannahme erhält der Mandant eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Angabe des erwarteten Honorarrahmens — pauschal oder nach festem Stundensatz. Korrespondenz erfolgt unmittelbar in deutscher Sprache, ohne dazwischengeschaltete Sekretariate. Bei Bedarf besteht direkter Zugang zum betreuenden Anwalt auch außerhalb regulärer Bürozeiten.
Vertiefende Beiträge
Einzelfragen aus der Praxis — etwa zur Beantragung der NIE, zur fiskalischen Vertretung beim Verkauf durch Nichtansässige, zur Anwendung des spanischen Mietrechts auf konkrete Vertragsgestaltungen, zur Praxis nach der Ley de Propiedad Horizontal, zur Plusvalía-Steuer oder zur Festpreisabwicklung beim Immobilienkauf — werden in eigenständigen Beiträgen auf anwalt-teneriffa.de vertieft.
Bei einem konkreten Anliegen genügt eine kurze Schilderung per E-Mail oder Telefon. Im Erstkontakt prüft der zuständige Anwalt, ob das Mandat angenommen werden kann, und schlägt das weitere Vorgehen vor.