Erbsachen
Beratung in deutsch-spanischen Erbsachen — von der Nachlassplanung über die Testamentsgestaltung bis zur Erbschaftsabwicklung und steuerlichen Behandlung in Spanien.
Im Erbrecht treffen mit dem deutschen, dem spanischen und gegebenenfalls dem österreichischen oder schweizerischen Recht Rechtsordnungen aufeinander, die in Pflichtteil, Testamentsformen und Abwicklung erheblich voneinander abweichen. Seit Geltung der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) am 17. August 2015 bestimmt grundsätzlich der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Erbstatut — die Wahl des Heimatrechts bleibt durch ausdrückliche Verfügung möglich. Wer mit Vermögen oder Wohnsitz auf Teneriffa rechnet, sollte die Nachfolge zu Lebzeiten gestalten.
Erbsachen mit deutsch-spanischem Bezug bilden seit zwei Jahrzehnten einen festen Schwerpunkt der Kooperation. Mandate, in denen deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt — etwa bei Rechtswahl zugunsten Deutschlands oder bei Schnittstellen zu deutschen Nachlassgerichten —, werden durch Rechtsanwalt Beyer aufgrund seiner Zulassung bei der RAK Berlin auch im deutschen Rechtskreis bearbeitet.
Schwerpunkte
Nachlassplanung und Testamentsgestaltung. Beratung zur Rechtswahl unter der EuErbVO, Gestaltung von Einzeltestamenten und Erbverträgen nach deutschem oder spanischem Recht, notarielle Beurkundung des Testaments in Spanien (testamento abierto) einschließlich Übersetzung und Begleitung des Beurkundungstermins.
Erbschaftsabwicklung in Spanien. Beratung der Erben bei Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Vorbereitung und Begleitung der Erbschaftsannahme (aceptación de herencia) vor dem spanischen Notar, Eintragung des Eigentumsübergangs im Registro de la Propiedad, Auflösung des Nachlasses und Verteilung unter den Erben. Die Abwicklung kann auf Vollmachtsbasis erfolgen — eine persönliche Anreise der Erben ist regelmäßig nicht erforderlich.
Erbschaftssteuer in Spanien. Erstellung und Abgabe der Erbschaftssteuererklärung, Einhaltung der spanischen Anmeldefristen, Berechnung der kanarischen Erbschaftssteuer nach den Sondervorschriften der Ley 4/2012, Beantragung von Fristverlängerungen, Erfüllung der gemeindlichen Plusvalía-Pflicht beim Übergang von Immobilien.
Schnittstelle zum deutschen Nachlassverfahren. Korrespondenz mit deutschen Nachlassgerichten, Beantragung deutscher Erbscheine, Vorlage spanischer Urkunden in beglaubigter Übersetzung mit Apostille. Notarielle Vollmachten zugunsten der Vertretung in Spanien werden im Zusammenwirken mit dem Heimatnotar des Mandanten vorbereitet.
Mandatsablauf
Mandate werden vom Erstkontakt bis zum Abschluss von einem Anwalt persönlich betreut. Vor der Mandatsannahme erhält der Mandant eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Angabe des erwarteten Honorarrahmens — pauschal oder nach festem Stundensatz. Korrespondenz erfolgt unmittelbar in deutscher Sprache, ohne dazwischengeschaltete Sekretariate.
Im Erbschaftssteuerrecht gelten Anmeldefristen, die aus dem Ausland leicht übersehen werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme nach Eintritt des Erbfalls ist deshalb angezeigt, damit Fristen gewahrt oder rechtzeitig verlängert werden können.
Vertiefende Beiträge
Beiträge zu einzelnen Aspekten des deutsch-spanischen Erbrechts — etwa zur Rechtswahl unter der EuErbVO, zur kanarischen Erbschaftssteuer nach Ley 4/2012, zum Festpreis bei der Erbschaftsannahme oder zur Anwaltsauswahl in Erbsachen — finden sich auf anwalt-teneriffa.de.
Bei einem konkreten Anliegen genügt eine kurze Schilderung per E-Mail oder Telefon. Im Erstkontakt prüft der zuständige Anwalt, ob das Mandat angenommen werden kann, und schlägt das weitere Vorgehen vor.