Was wir tun
Die Kooperation umfasst drei Tätigkeitsfelder im deutsch-spanischen Rechtsverkehr: Immobilienrecht, Erbsachen und Zivilrecht.
Immobilienrecht
Beratung und Begleitung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, in der vertragsrechtlichen Gestaltung sowie in Streitfragen aus Miet- und Wohnungseigentumsverhältnissen. Schwerpunkt sind Mandate mit deutsch-spanischem Sachverhalt.
Erbsachen
Anwaltliche Begleitung der Erbschaftsannahme und -ausschlagung in Spanien, Testamentsgestaltung nach deutschem und spanischem Erbrecht sowie Beratung in Fragen der spanischen Erbschaftsbesteuerung auf den Kanaren.
Zivilrecht
Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum spanischen Recht — von vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen über Verbraucherschutzfragen bis zu Sachverhalten aus dem internationalen Privatrecht.
Typische Mandatsinhalte in der täglichen Praxis
Innerhalb der drei Tätigkeitsfelder umfassen die Mandate in der täglichen Praxis unter anderem:
- Schriftliche und mündliche Auskünfte zu Einzelfragen des spanischen Rechts
- Vertragsgestaltung und Führen von Vertragsverhandlungen
- Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung des europäischen Erbrechts
- Außergerichtliche Streitbeilegung mit Gegenseiten und deren rechtsanwaltlicher Vertretung
- Prozessvertretung vor spanischen Zivilgerichten
- Vertretung bei Eigentümerversammlungen (Juntas de Propietarios)
- Begleitung von Notarterminen zum Abschluss von Kauf-, Vollmachts- und Erbschaftsannahmegeschäften
- Behördengänge: NIE-Besorgung, Ämter, kommunale Versorgungsstellen
- Erstellung von Rechtsgutachten zum deutschen und spanischen Recht
- Nachlassauflösungen
- Fachübersetzungen von Dokumenten
- Übersetzerservice bei Verhandlungen, Notarterminen und Eigentümerversammlungen
Diese Aufzählung gibt typische Mandatsinhalte wieder, ohne abschließend zu sein. Konkrete Anliegen werden im Vorfeld der Mandatsannahme erörtert und einzelfallbezogen bewertet.