Anwalt für Erbrecht: Erbschaftsannahme und Nachlass in Spanien
Erben, zu deren Nachlass Vermögen auf Teneriffa gehört, werden hier bei der Annahme der Erbschaft begleitet. Übernommen wird auch die weitere Abwicklung des Nachlasses in Spanien, in deutscher Sprache.
Leistungsumfang
- Prüfung des Nachlasses vor der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung
- Beschaffung der Urkunden und Nachweise für den Notar
- Abstimmung mit deutschen Nachlassgerichten, wenn ein deutscher Erbnachweis gebraucht wird
- Annahme der Erbschaft vor dem spanischen Notar
- Erklärungen gegenüber den Behörden nach der Annahme
- Übertragung von Immobilie und Konten auf die Erben
- Begleitung, wenn die Erben die Nachlassimmobilie verkaufen möchten
Ablauf
- Erstkontakt: Sie schildern den Erbfall und das Vermögen in Spanien über das Kontaktformular oder telefonisch.
- Orientierungsgespräch: Besprochen werden der Nachlass und die nächsten Schritte.
- Angebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden.
- Vollmacht: Der Termin beim spanischen Notar wird mit Ihrer Vollmacht wahrgenommen; Sie können dafür zu Hause bleiben.
- Abschluss: Am Ende stehen die Erben im Grundbuch, und Sie erhalten alle Unterlagen.
Wer das übernimmt
Mandate im Erbrecht übernimmt innerhalb der Kooperation ausschließlich Philipp Beyer, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF, col. 4350). Er spricht Deutsch und Spanisch; Anlaufstelle ist das Büro Costa Adeje.
Beauftragen
- Erbschaftsannahme zum Festpreis auf anwalt-teneriffa.de
- Erbrecht auf anwalt-teneriffa.de
- Alle übrigen Anliegen: Kontakt
Weitere Leistung im Erbrecht: Testamentsgestaltung.
advolegal ist eine Kooperation selbständiger Berufsträger und selbst kein Rechtsdienstleister. Mandate kommen ausschließlich mit dem jeweils beauftragten Mitglied zustande.