Erbsachen
Ein Erbfall mit Vermögen auf den Kanaren läuft nach spanischem Verfahren ab, auch wenn deutsches Erbrecht anwendbar ist. Für die Erbschaftsannahme und die Steuer gelten eigene Fristen, die unabhängig davon laufen, ob die Erben schon handeln konnten.
Wer das übernimmt
Erbsachen werden innerhalb der Kooperation ausschließlich von Philipp Beyer bearbeitet, Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF, col. 4350). Außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung sind über die Kooperation abgedeckt.
Direkt beauftragen
- Erbschaftsannahme zum Festpreis — vollständige Abwicklung des Erbfalls auf Teneriffa.
- Testament zum Festpreis — spanisches Testament für Vermögen auf den Kanaren.
- Ausführlich zum Rechtsgebiet: Erbrecht auf anwalt-teneriffa.de
advolegal ist eine Kooperation selbständiger Berufsträger und selbst kein Rechtsdienstleister. Mandate kommen ausschließlich mit dem jeweils beauftragten Mitglied zustande.