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Meldungen

Neue Urteile und Gesetzesänderungen, die deutschsprachige Eigentümer, Mieter und Erben auf den Kanaren betreffen — kurz gefasst und rechtlich eingeordnet.

Aus dem Ratgeber der Kanzlei Beyer

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Vertiefende Beiträge zu den hier gemeldeten Themen erscheinen im Ratgeber auf anwalt-teneriffa.de.

Erbrecht Aktualisiert August 2026

Erbe stirbt vor der Erbschaftsannahme in Spanien: Was 2026 neu gilt

Stirbt ein Erbe, bevor er die spanische Erbschaft angenommen hat, geht seine Annahmebefugnis auf die eigenen Erben über. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat im Juni 2026 neu bestimmt, über wessen Nachlass diese Erbschaft läuft — mit Folgen dafür, wer an der Erbteilung mitwirken muss und wie sich das Noterbrecht des überlebenden Ehegatten berechnet.

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Immobilienrecht

Meldepflicht beim Immobilienkauf in Spanien: Modelo D-2A ab 500.000 Euro

Wer als Nichtresident eine Immobilie in Spanien für mehr als 500.000 Euro erwirbt, muss die Investition innerhalb eines Monats beim spanischen Investitionsregister erklären. Erklärungspflichtig ist der Erwerber — erstellt und eingereicht wird das Modelo D-2A über ein amtliches Programm mit elektronischer Signatur, in der Kaufabwicklung eine Aufgabe der rechtlichen Begleitung.

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