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Testament

Wer weiß, wer nach ihm was bekommen soll, kann das für sein Vermögen auf Teneriffa festhalten lassen. Der Festpreis deckt die Gestaltung eines spanischen Testaments mit Rechtswahl und die Vorbereitung der Beurkundung.

Für wen der Festpreis gedacht ist

Eigentümer mit Vermögen in Spanien

Eine Immobilie oder ein Konto auf Teneriffa — gleich ob der Wohnsitz hier liegt oder in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ein spanisches Testament für das spanische Vermögen erspart den Erben später Übersetzungen, Apostillen und Wartezeit.

Wer seine Vorgaben kennt

Wenn feststeht, wer erben soll, ob es Vermächtnisse oder Auflagen geben soll und welches Recht gelten soll, wird genau das zum Festpreis umgesetzt.

Wer noch abwägt

Sind die Eckpunkte noch offen — Rechtswahl, Pflichtteil der Kinder, Absicherung des Ehepartners —, werden sie vorab in einer gesonderten Beratung geklärt. Danach greift der Festpreis.

So läuft das Mandat ab

  1. Die eigenen Vorgaben

    Ein Erfassungsbogen hält fest, wer erben soll, welche Vermächtnisse und Auflagen es geben soll und welches Recht gelten soll. Der Austausch von Unterlagen läuft digital.

  2. Gestaltung des Entwurfs

    Die Vorgaben werden in einen Testamentsentwurf umgesetzt — mit Blick auf die deutsch-spanische Konstellation, die EU-Erbrechtsverordnung und die erbrechtlichen wie steuerlichen Folgen in beiden Rechtsordnungen — und anschließend abgestimmt.

  3. Abstimmung mit dem Notariat

    Der abgestimmte Entwurf geht an den spanischen Notar der eigenen Wahl auf Teneriffa; Termin und Formalien werden geklärt.

  4. Beurkundung beim Notar

    Die Errichtung ist höchstpersönlich: Unterschrieben wird beim Notar auf Teneriffa. Die sprachliche und rechtliche Begleitung des Termins wird gesondert vereinbart.

Das Honorar

Der Festpreis umfasst die Gestaltung des Testaments und die Vorbereitung der notariellen Beurkundung auf Grundlage konkreter Vorgaben.

Festpreis und gesonderte Leistungen
LeistungPreis
Gestaltung und Vorbereitung350 €
Vorherige Beratung zur Gestaltungnach individueller Vereinbarung
Begleitung des Beurkundungsterminsnach individueller Vereinbarung
  • Alle Beträge zzgl. IGIC/MwSt.
  • Voraussetzung des Festpreises ist, dass die Anordnungen konkret vorgegeben werden. Stehen die Eckpunkte noch nicht fest, werden sie vorab in einer gesonderten Beratung geklärt.
  • Notargebühren und etwaige Übersetzungskosten erhebt der Notar gesondert.

Enthalten und nicht enthalten

Im Festpreis enthalten

Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Testamentsgestaltung:

  • Rechtliche Einordnung der Vorgaben in den deutsch-spanischen Kontext
  • Gestaltung des Testamentsentwurfs
  • Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung und der Rechtswahl
  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung
  • Abstimmung des Entwurfs mit dem Notariat

Nicht enthalten

Was darüber hinausgeht, wird gesondert angeboten — mit einem Preis, der vorab genannt wird:

  • Beratung zur Gestaltung, bevor die Eckpunkte feststehen — Rechtswahl, Pflichtteil, Absicherung des Ehepartners
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Begleitung des Beurkundungstermins beim Notar
  • Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente
  • Notargebühren und Übersetzungskosten — sie erhebt der Notar

Das Testament für Spanien auf den Weg bringen?

Stehen die Vorgaben fest, folgt der Erfassungsbogen. Wird noch abgewogen, klärt das Orientierungsgespräch, ob eine Beratung vorab sinnvoll ist.

Orientierungsgespräch anfragen