Testament
Wer Vermögen in Spanien hat, sollte dafür ein spanisches Testament haben, nicht weil ein deutsches hier nicht gälte, sondern weil die Abwicklung allein mit einem deutschen Testament Monate länger dauert und Ihre Erben mit Übersetzungen, Apostillen und Nachweisen belastet. Wir entwerfen das Testament und bereiten die Beurkundung vor.
Was wir für Sie tun
- Klärung, welches Recht gelten soll: Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts nach der Europäischen Erbrechtsverordnung, wo sie sinnvoll ist
- Abstimmung mit Ihrem deutschen Testament, damit das spanische es nicht widerruft und keine Lücke zwischen beiden entsteht
- Entwurf: Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Ersatzerben, Testamentsvollstreckung, soweit gewünscht
- Vorbereitung des Notartermins: Notar, Unterlagen, Terminabstimmung
- Nach der Beurkundung: Kontrolle der Eintragung im spanischen Testamentsregister
Vorausgesetzt ist, dass Sie wissen, wer was bekommen soll. Ist das noch offen, oder sind Pflichtteile, Patchwork-Konstellationen oder Unternehmensbeteiligungen zu bedenken, beraten wir vorab; das vereinbaren wir gesondert.
Der Preis
Entwurf und Vorbereitung der Beurkundung kosten 350 €, unabhängig vom Wert des Vermögens in Spanien. Gesondert vereinbart werden eine Beratung, bevor die Eckpunkte feststehen, und die Begleitung des Notartermins. Die Notargebühr für die Beurkundung und eine etwaige Übersetzung erhebt der Notar selbst. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich IGIC.
Sie wissen, was Sie regeln wollen?
Dann schicken wir Ihnen den Erfassungsbogen. Ist noch etwas offen, klären wir im Orientierungsgespräch, was vorher zu bedenken ist.
Orientierungsgespräch anfragen