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Mietvertragsprüfung

Was steht in dem Vertrag, der zur Unterschrift vorliegt — und was folgt aus dem, was bereits unterschrieben ist? Der Vertrag wird nach spanischem Recht geprüft, die Antwort kommt als schriftliche Stellungnahme.

Für wen die Prüfung gedacht ist

Vor der Unterschrift

Ein Vertragsentwurf liegt vor. Als Mieter geht es um die Frage, worauf man sich einlässt; als Vermieter darum, ob der Vertrag trägt, was er soll — Laufzeit, Kaution, Anpassung der Miete, Beendigung.

Im laufenden Mietverhältnis

Das Mietverhältnis besteht bereits und es fehlt Klarheit über die eigenen Rechte: Wann kann frühestens gekündigt werden, muss eine Mieterhöhung hingenommen werden, was geschieht mit der Kaution — und auf Vermieterseite, wie sich ein Mietverhältnis rechtssicher beenden lässt, etwa wegen Eigenbedarfs.

Wohnraum und Gewerbe

Die Prüfung richtet sich an Mieter und Vermieter von Wohnraum und von Gewerberäumen — auf Teneriffa und im übrigen Spanien.

So kommt der Festpreis zustande

  1. Vertrag und Fragen übermitteln

    Vertrag und Fragestellung gehen über das Kontaktformular oder per E-Mail ein.

  2. Verbindlicher Festpreis

    Nach kurzer Sichtung von Vertrag und Fragestellung steht der feste Preis für den konkreten Fall — genannt vor der Beauftragung, nicht danach.

  3. Schriftliche Stellungnahme

    Nach der Beauftragung wird die Stellungnahme zu den prüfungsrelevanten Klauseln und zu den gestellten Fragen erstellt.

  4. Zustellung per E-Mail

    Die Stellungnahme kommt per E-Mail — verständlich formuliert, mit einer klaren Einschätzung der Handlungsmöglichkeiten.

Das Honorar

Der Preis richtet sich nach dem Umfang des Vertrags und der Zahl der Fragestellungen.

Festpreise der Mietvertragsprüfung
LeistungPreis
Wohnraummietvertragab 250 €
Gewerbemietvertragab 350 €
  • Alle Beträge zzgl. IGIC/MwSt.
  • Der feste Preis für den konkreten Fall wird nach kurzer Sichtung von Vertrag und Fragestellung genannt — verbindlich und vor der Beauftragung.

Enthalten und nicht enthalten

Im Festpreis enthalten

Enthalten ist eine schriftliche Stellungnahme zu den prüfungsrelevanten Klauseln beziehungsweise zur konkreten Fragestellung — auf Mieter- wie auf Vermieterseite. Bei Wohnraummietverträgen (Ley de Arrendamientos Urbanos) sind das typischerweise:

  • Mindestlaufzeit und gesetzliche Verlängerung
  • Kündigungsfristen und Beendigung, auch wegen Eigenbedarfs des Vermieters
  • Mieterhöhung und Indexierung
  • Kaution (fianza) und zusätzliche Garantien
  • Umlage der Nebenkosten
  • Unwirksame Klauseln

Bei Gewerbemietverträgen gilt weitgehend Vertragsfreiheit. Die Prüfung verschiebt sich dort auf das, was vereinbart wurde — und auf das, was fehlt: Laufzeit und Verlängerungsoptionen, Umbauten und bauliche Veränderungen (obras), Untervermietung und Geschäftsübertragung (traspaso), Garantien, Betriebspflicht.

Nicht enthalten

Nicht Gegenstand der Prüfung sind die Ferienvermietung (vivienda vacacional) sowie jede Tätigkeit gegenüber der Gegenseite:

  • Kündigungsschreiben
  • Korrespondenz mit der Gegenseite
  • Verhandlung und gerichtliche Vertretung

Wird nach der Stellungnahme ein solcher Schritt nötig, gibt es dafür auf Grundlage der Prüfung ein gesondertes Angebot.

Der Vertrag liegt vor?

Vertrag und Fragen genügen für den Anfang. Nach kurzer Sichtung steht der feste Preis — verbindlich und vor der Beauftragung.

Vertrag zur Prüfung ankündigen