Immobilienkauf
Prüfung, Vertrag, Notartermin, Grundbuch — die Begleitung eines Immobilienerwerbs auf Teneriffa von der ersten Sichtung bis zur Eintragung. Der Preis folgt dem Kaufpreis und steht vor Mandatsbeginn fest.
Für wen der Festpreis gedacht ist
Käufer einer fertigen Immobilie
Wohnung, Haus oder Grundstück auf Teneriffa — von privat oder als fertiggestellte Einheit vom Bauträger. Der Vertrag wird im Interesse des Käufers geprüft, bevor unterschrieben wird.
Käufer aus dem Ausland
Der Kauf lässt sich von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus vorbereiten: Prüfung, Vertragsentwürfe und Unterlagen laufen digital, eine Anreise ist dafür nicht nötig. Die Vertretung beim Notartermin per Vollmacht wird gesondert vereinbart.
Besondere Konstellationen
Erwerb über eine Gesellschaft, Erbengemeinschaft auf Verkäuferseite, Neubau vom Plan: Dafür passt die Staffel nicht — hier gibt es ein individuelles Angebot.
So läuft das Mandat ab
Orientierungsgespräch
Vorhaben, möglicher Weg und Kostenrahmen werden geklärt — ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung. Dafür wird nichts berechnet.
Mandatierung
Mit der Mandatierung steht der Festpreis fest. Fällig wird zunächst nur die Prüfpauschale — die erste Rate.
Prüfung und Vertragsgestaltung
Geprüft werden Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Grundbuch und Kataster, die Lage in der Eigentümergemeinschaft und offene Rückstände — vor der Unterschrift unter einen Vorvertrag. Das Ergebnis kommt schriftlich. Anschließend werden Vor- oder Optionsvertrag gestaltet beziehungsweise geprüft und der notarielle Kaufvertrag vorbereitet.
Notartermin, Grundbuch, Steuer
Begleitung des notariellen Kaufvertrags, Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch, Erstellung der Grunderwerbsteuererklärung.
Das Honorar
Der Festpreis richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und folgt einer offengelegten Staffel.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Kaufpreis bis 120.000 € | 1.750 € |
| Kaufpreis bis 290.000 € | 2.450 € |
| Kaufpreis bis 400.000 € | 0,85 % des Kaufpreises |
| Kaufpreis über 400.000 € | 3.400 € zzgl. 0,60 % des über 400.000 € liegenden Betrags |
| Ab 2.500.000 € | nach individueller Vereinbarung |
| Davon bei Mandatierung | Prüfpauschale 690 €, bei Durchführung vollständig angerechnet |
- Alle Beträge zzgl. IGIC/MwSt.
- Zwei Erwerber, ein Preis: Die zweite Grunderwerbsteuererklärung ist im Festpreis enthalten.
- Kommt der Kauf nicht zustande, wird nur berechnet, was bis dahin erledigt ist — nach der Prüfung die Prüfpauschale von 690 €, nach dem Vorvertrag 80 %, nach dem Notartermin 100 % des Festpreises.
- Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern kommen hinzu und werden von den jeweiligen Stellen gesondert erhoben.
Ein Beispiel
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt der Festpreis 3.400 €. Davon werden 690 € mit der Mandatierung fällig, die restlichen 2.710 € bei Durchführung.
Enthalten und nicht enthalten
Im Festpreis enthalten
Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte des Erwerbs:
- Rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse und möglicher Belastungen
- Prüfung der Situation innerhalb der Eigentümergemeinschaft
- Gestaltung beziehungsweise Prüfung von Vor- oder Optionsvertrag
- Vorbereitung und Begleitung des notariellen Kaufvertrags
- Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch
- Erstellung und Abgabe der Grunderwerbsteuererklärung für bis zu zwei Erwerber
Nicht enthalten
Was darüber hinausgeht, wird gesondert angeboten — mit einem Preis, der vorab genannt wird:
- Vertretung beim Vorvertrag oder Notartermin auf Grundlage einer Vollmacht
- Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb der Grunderwerbsteuer sowie laufende steuerliche Betreuung
- Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Kaufabwicklung
- Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
- Der Verkauf einer Immobilie — ein eigenes Beratungsfeld mit anderen Fallstricken
Eine Immobilie im Blick?
Im Orientierungsgespräch wird geklärt, wo der Kauf gerade steht und ob die Staffel auf ihn passt.
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