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Erbschaftsannahme

Ein Nachlass auf Teneriffa wird nach spanischem Verfahren abgewickelt: notarielle Annahme, Erbschaftsteuer, Plusvalía, Umschreibung im Grundbuch. Das Honorar folgt dem Nachlasswert und steht vorab fest — die Annahme ist auf Wunsch per Vollmacht möglich.

Für wen der Festpreis gedacht ist

Erben mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Der Nachlass in Spanien lässt sich annehmen, ohne dafür mehrfach nach Teneriffa zu reisen: Unterlagen werden digital ausgetauscht, die notarielle Annahme erfolgt auf Grundlage einer Vollmacht.

Erbengemeinschaften

Mehrere Miterben mandatieren gemeinsam. Das Honorar fällt einmal an; für jeden weiteren Erben kommt ein fester Zuschlag für dessen eigene Steuererklärung, NIE und Vollmacht hinzu.

Erben mit einer Immobilie im Nachlass

Dann gehören Erbschaftsteuer- und Plusvalía-Erklärung sowie die Umschreibung im Grundbuch dazu — Schritte, die aufeinander aufbauen und Fristen haben. Sie laufen in einer Hand.

So läuft das Mandat ab

  1. Orientierungsgespräch

    Geklärt wird, was zum Nachlass gehört, welche Fristen laufen und welcher Weg sinnvoll ist — ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung. Dafür wird nichts berechnet.

  2. Festpreis und Mandatierung

    Aus Nachlasswert, Zahl der Erben und der Frage, ob eine Immobilie im Nachlass ist, ergibt sich das Honorar nach der Staffel. Es wird vor der Beauftragung verbindlich genannt. Sterbeurkunde, Testament und eine Übersicht des Nachlasses folgen anschließend über das Mandantenportal.

  3. Prüfung und Vorbereitung

    Der Erbfall wird rechtlich und steuerlich nach spanischem Recht geprüft — anwendbares Recht, Haftung, Steuer — und die Annahme vollständig vorbereitet: Unterlagen, Erklärungen, NIE, notarielle Vollmacht. Eine Anreise ist dafür nicht nötig.

  4. Notarielle Annahme, Steuer, Grundbuch

    Die notarielle Erbschaftsannahme wird abgewickelt, Erbschaftsteuer- und Plusvalía-Erklärung erstellt und fristgerecht abgegeben, die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch und von Konten bei der Bank veranlasst.

Das Honorar

Das Honorar richtet sich nach dem Wert des in Spanien belegenen Nachlasses.

Honorar nach Nachlasswert
LeistungPreis
Bis 2.500.000 € Nachlasswert1,3 % des Nachlasswertes, mindestens 2.450 €
Ab 2.500.000 € Nachlasswertnach individueller Vereinbarung
Jeder weitere MiterbeZuschlag 500 € für dessen eigene Erbschaftsteuererklärung, NIE und Vollmacht
  • Alle Beträge zzgl. IGIC/MwSt.
  • Maßgeblich ist der Bruttowert des in Spanien belegenen Nachlasses, wie er in der notariellen Annahmeurkunde erklärt wird — ohne Abzug von Hypotheken, Verbindlichkeiten, Vermächtnissen, Pflichtteilslasten, Steuern und Kosten.
  • Mandatieren mehrere Miterben gemeinsam, fällt das Honorar einmal an und das Mindesthonorar wird nur einmal berechnet; mandatiert ein einzelner Miterbe, zählt nur sein Erbteil und ein Zuschlag entfällt.
  • Notar-, Grundbuch- und Behördengebühren sowie Erbschaftsteuer und Plusvalía kommen hinzu.

Ein Beispiel

Eine Nachlassimmobilie mit einem erklärten Wert von 300.000 € ist mit einer Hypothek von 200.000 € belastet. Bemessungsgrundlage sind die vollen 300.000 €, das Honorar beträgt 3.900 € zzgl. IGIC — auch wenn der wirtschaftliche Wert des Erwerbs bei 100.000 € liegt.

Enthalten und nicht enthalten

Im Festpreis enthalten

Der Festpreis umfasst die rechtlich wesentlichen Schritte der Erbschaftsannahme in Spanien:

  • Rechtliche und steuerliche Prüfung der Erbschaft
  • Abstimmung der Vorgehensweise nach spanischem Recht
  • Vorbereitung der Erbschaftsannahme und der erforderlichen Unterlagen
  • Vorbereitung und Begleitung der notariellen Erbschaftsannahme
  • Vertretung bei der notariellen Annahme auf Grundlage einer Vollmacht — eine Anreise ist nicht erforderlich
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Plusvalía-Erklärung bei Immobilien
  • Abgabe der Steuererklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden
  • Eintragung der Erben im Grundbuch bei Immobilien

Nicht enthalten

Was darüber hinausgeht, wird gesondert angeboten — mit einem Preis, der vorab genannt wird:

  • Weitere steuerliche Erklärungen außerhalb von Erbschaftsteuer und Plusvalía sowie laufende steuerliche Betreuung
  • Behördliche Tätigkeiten außerhalb der Erbschaftsabwicklung
  • Vertretung bei weiteren notariellen Vorgängen, etwa dem Verkauf der geerbten Immobilie
  • Übersetzungs- oder Dolmetscherleistungen
  • Auslagen: Grundbuchauszüge (Notas Simples) 75 € je Auszug, Versand per Einschreiben oder Kurier 25 € je Sendung

Der Erwerb kann zusätzlich im Wohnsitzland steuerpflichtig sein; die in Spanien gezahlte Erbschaftsteuer wird dort in der Regel angerechnet. Diese Prüfung gehört zu einem Steuerberater im Wohnsitzland und ist nicht Bestandteil des Festpreises.

In Spanien geerbt?

Im Orientierungsgespräch werden Fristen und Ablauf geklärt und der Festpreis genannt. Unterlagen sind dafür noch nicht nötig.

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