Erbschaftsannahme
Wer in Spanien erbt, muss den Nachlass hier gesondert annehmen: vor einem spanischen Notar, mit spanischer Steuererklärung und in spanischen Fristen, unabhängig davon, was in Deutschland schon geregelt ist. Wir führen das Verfahren für Sie, auf Wunsch vollständig per Vollmacht.
Was wir für Sie tun
- Feststellung, was in Spanien zum Nachlass gehört: Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Beteiligungen
- Beschaffung der Unterlagen: Auskünfte aus Testaments- und Versicherungsregister, Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen
- Notarielle Annahmeurkunde: Entwurf, Abstimmung mit dem Notar, Beurkundung
- Erbschaftsteuererklärung, für Erben ohne Wohnsitz in Spanien bei der zentralen Steuerbehörde in Madrid, sowie Plusvalía bei der Gemeinde
- Umschreibung im Grundbuch, Freigabe der Konten, Ummeldung bei Gemeinde und Versorgern
Die Erbschaftsteuer ist binnen sechs Monaten ab dem Todesfall zu erklären. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich, muss aber innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Melden Sie sich deshalb früh, auch wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind.
Der Preis
| Nachlasswert | Honorar |
|---|---|
| bis 2.500.000 € | 1,3 % vom Nachlasswert, mindestens 2.450 € |
| je weiterem gemeinsam beauftragenden Erben | zuzüglich 500 € |
| ab 2.500.000 € | nach Vereinbarung |
Maßgeblich ist der Wert, den die Annahmeurkunde ausweist, ohne Abzug von Hypotheken, Verbindlichkeiten, Vermächtnissen und Steuern. Eine mit 200.000 € belastete Immobilie im erklärten Wert von 300.000 € führt deshalb zu 3.900 €. Beauftragen mehrere Erben gemeinsam, fällt das Honorar einmal an; für jeden weiteren Erben kommen 500 € für dessen eigene Erbschaftsteuererklärung hinzu. Beauftragt ein Erbe allein, zählt nur sein Erbteil. Erbschaftsteuer, Plusvalía sowie die Gebühren von Notar, Grundbuchamt und Behörden kommen hinzu. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich IGIC.
Ein Angehöriger hat Ihnen Vermögen auf Teneriffa hinterlassen?
Im Orientierungsgespräch klären wir den Umfang des Nachlasses, die laufenden Fristen und die Unterlagen, die wir von Ihnen brauchen.
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