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Anwaltliche Gebühren im Überblick

Am Anfang steht ein kostenloses Orientierungsgespräch: Sie schildern Ihr Anliegen, wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können und was das kostet — ohne Prüfung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung. Geht es um eine konkrete Frage oder einen überschaubaren Sachverhalt, klärt das eine Erstberatung für 190 € zzgl. IGIC. Für vier häufige Aufgaben steht der Preis schon vorher fest — Mietvertragsprüfung, Immobilienkauf, Erbschaftsannahme und Testament. Alles andere wird nach einem Stundensatz abgerechnet, den Sie vor Beginn erfahren.

Was vor dem Festpreis liegt

  1. Orientierungsgespräch

    kostenlos

    Ein erstes Gespräch darüber, worum es geht und welcher Weg in Frage kommt — ohne Sichtung von Unterlagen und ohne rechtliche Bewertung des Falls. Es dient der Entscheidung über eine Beauftragung, nicht der Beantwortung der Rechtsfrage. Dafür wird nichts berechnet.

  2. Erstberatung

    190 € zzgl. IGIC

    Sie beantwortet eine konkrete Frage oder klärt einen klar umrissenen Sachverhalt: rechtliche Einordnung, Möglichkeiten, Risiken, nächste Schritte. Überschaubare Unterlagen — eine Vertragsklausel, eine Nota Simple, ein einzelnes Schreiben — sind einbezogen. Die Erstberatung wird vorab bezahlt, danach wird der Termin vereinbart.

  3. Vier Mandate zum Festpreis

    ab 250 €

    Für Aufgaben, deren Umfang sich vorher abgrenzen lässt, steht der Preis vor Mandatsbeginn fest und folgt einer offengelegten Regel. Alles, was nicht dazugehört, wird nach einem vorab genannten Stundensatz abgerechnet — besprochen, bevor Aufwand entsteht, nicht hinterher auf der Rechnung.

Die vier Festpreis-Leistungen

Die vier Festpreis-Leistungen
LeistungPreis
Mietvertragsprüfung Schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Mietvertrag — vor oder nach der Unterschrift.ab 250 €
Immobilienkauf Prüfung, Vertrag, Notartermin, Grundbuch. Preis nach Kaufpreisstaffel.ab 1.750 €
Erbschaftsannahme Annahme, Erbschaftsteuer, Umschreibung.ab 2.450 €
Testament Spanisches Testament mit Rechtswahl.350 €

Alle Beträge zzgl. IGIC/MwSt. Beispiele — der verbindliche Preis wird vor Beauftragung genannt.

Häufige Fragen

Was kostet das Orientierungsgespräch?

Nichts. Es dient der Entscheidung, ob Sie beauftragen, nicht der Beantwortung Ihrer Rechtsfrage. Unterlagen werden dafür nicht gesichtet.

Wann ist die Erstberatung das Richtige?

Bei einer konkreten Frage oder einem überschaubaren Sachverhalt, etwa einer Vertragsklausel, einer Nota Simple oder einem Schreiben. Sie kostet 190 € zzgl. IGIC und wird vorab bezahlt. Sprengt Ihr Fall den Rahmen, erfahren Sie das vorher.

Wann steht der Festpreis fest?

Vor der Beauftragung: bei der Mietvertragsprüfung nach kurzer Sichtung von Vertrag und Fragen, bei Immobilienkauf und Erbschaftsannahme nach Kaufpreis bzw. Nachlasswert, beim Testament als Pauschale.

Was passiert, wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt?

Sie zahlen nur, was bis dahin erledigt ist: nach der Prüfung die Prüfpauschale von 690 €, nach dem Vorvertrag 80 %, nach dem Notartermin 100 % des Festpreises.

Sind Notar, Grundbuch und Steuern im Festpreis enthalten?

Nein. Diese Kosten erheben Notar, Grundbuchamt und Finanzverwaltung gesondert.

Verstehen sich alle Beträge zzgl. IGIC?

Ja. Auf den Kanaren gilt statt der Mehrwertsteuer die IGIC, derzeit 7 %.

Was gilt außerhalb der Festpreise?

Abrechnung nach Stundensatz, den Sie vor Beginn erfahren; ebenso, wenn in einem Festpreismandat Aufgaben hinzukommen, die der Leistungsumfang nicht erfasst.

Was kostet Ihr Fall?

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Im Orientierungsgespräch wird geklärt, welcher Weg in Frage kommt und welcher Preis dafür gilt.

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