Häufige Fragen
Antworten zur Anwaltskooperation, zum Mandatsablauf und zur Vergütung.
Zur Kooperation
Ist advolegal eine Anwaltskanzlei?
Nein. advolegal ist eine haftungsunabhängige Kooperation zweier selbstständiger Einzelkanzleien. Es besteht keine Sozietät und keine gesamtschuldnerische Haftung. Jeder Anwalt führt seine Mandate eigenverantwortlich.
Wer haftet bei meinem Mandat?
Ausschließlich der mandatierte Anwalt. Eine gemeinsame Haftung der Kooperationspartner besteht nicht. Jeder Anwalt verfügt über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung; die Deckungssummen sind im Impressum aufgeführt.
Wer bearbeitet mein Mandat — Beyer oder Horstmann?
Die Mandatszuordnung erfolgt nach Erfahrung, Spezialisierung und Kapazität. Erbsachen mit deutschem Bezug bearbeitet Rechtsanwalt Beyer aufgrund seiner Zulassung bei der RAK Berlin. Immobilien- und Zivilrechtsmandate können von beiden Anwälten geführt werden.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Abogado?
„Rechtsanwalt" ist die geschützte Berufsbezeichnung in Deutschland (Zulassung durch eine Rechtsanwaltskammer nach BRAO). „Abogado" ist die entsprechende Berufsbezeichnung in Spanien (Zulassung durch ein Colegio de Abogados). Philipp G. Beyer ist als Rechtsanwalt (RAK Berlin) und Abogado (ICATF) doppelt zugelassen; Oliver Horstmann ist Abogado (ICATF).
Zum Mandatsablauf
Habe ich während des Mandats den gleichen Ansprechpartner?
Ja. Das Mandat wird vom Erstkontakt bis zum Abschluss vom selben Anwalt persönlich betreut. Auch die gerichtliche Vertretung erfolgt durch den mandatierten Anwalt.
In welcher Sprache wird das Mandat geführt?
Korrespondenz und Beratung erfolgen in deutscher Sprache. Schriftsätze vor spanischen Gerichten und notarielle Urkunden sind verfahrensbedingt in spanischer Sprache abzufassen; eine Übersetzung wird sichergestellt.
Muss ich für die Beauftragung persönlich auf Teneriffa erscheinen?
In der Regel nicht. Kommunikation erfolgt per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Eine persönliche Anwesenheit ist nur erforderlich, wenn das Verfahren es zwingend voraussetzt — bei notariellen Beurkundungen genügt regelmäßig eine notarielle Vollmacht aus dem Ausland.
Zur Vergütung
Wie wird die Vergütung berechnet?
Spanien kennt kein bindendes Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Sinne des deutschen RVG. Die Vergütung wird vor Mandatsannahme schriftlich vereinbart — als Festpreis, nach Streitwert oder nach Stundenaufwand. Eine Kostenschätzung wird im Erstkontakt erstellt.
Fragen zu spezifischen Rechtsgebieten — etwa zu Immobilienkauf-Festpreisen, Erbschaftsannahme, spanischer Erbschaftsteuer oder Mietrecht — sind im Ratgeber-Bereich ausführlich behandelt:
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