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Beiträge aus dem Ratgeber-Bereich der Kanzlei Beyer.

Erbrecht

Immobilie in Spanien verschenkt: Wann der Widerruf wegen Undanks greift

Wer in Spanien eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt und sich den Nießbrauch vorbehält, fragt sich beim ersten Streit mit dem Beschenkten: Lässt sich die Schenkung rückgängig machen? Ein Urteil des obersten spanischen Gerichtshofs von Juni 2025 zieht die Linie – und zeigt, dass der eigenmächtige Austausch der Türschlösser genügen kann, um eine bereits vollzogene Schenkung zu widerrufen.

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Immobilienrecht

Vermögensteuer Spanien: Rückforderung jetzt auch für Nicht-Residenten

Nicht-Residenten mit Immobilienvermögen auf Teneriffa zahlten jahrelang volle Vermögensteuer, ohne von einer wichtigen Schutzregel des spanischen Steuerrechts zu profitieren: dem sogenannten Steuerschild (Escudo Fiscal), das die Gesamtsteuerlast auf 60 % der Einkommensteuerbemessungsgrundlage begrenzt. Zwei Urteile des obersten spanischen Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom Herbst 2025 beenden diese Schlechterstellung und öffnen ein Erstattungsfenster für die letzten vier Steuerjahre.

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Immobilienrecht

Immobilienverkauf Teneriffa: Drei Wege nach dem 3 %-Einbehalt

Beim Verkauf einer Immobilie auf Teneriffa führt der 3 %-Einbehalt für Nicht-Residenten (retención) in drei mögliche Konstellationen: Teilrückerstattung, Restzahlung der Gewinnsteuer oder – bei unterlassener Erklärung – Sanktionen nach spanischem Steuer- und Strafrecht. Wie sich offene Modelo-210-Erklärungen der Vorjahre in jedem dieser Fälle auswirken.

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