advolegal

Aktuelles

Alle Beiträge

Beiträge aus dem Ratgeber-Bereich der Kanzlei Beyer.

Erbrecht

EU-Erbrechtsverordnung: Welches Erbrecht gilt bei Wohnsitz in Spanien?

Seit dem 17. August 2015 bestimmt nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der letzte gewöhnliche Aufenthalt, welches Erbrecht auf einen Nachlass anwendbar ist. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer mit Lebensmittelpunkt oder Immobilie auf Teneriffa entscheidet die EU-Erbrechtsverordnung damit über die gesamte Nachlassplanung – und lässt sich durch eine Rechtswahl gezielt steuern.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen
Erbrecht

Pflichtteil in Spanien: Das Noterbrecht der Kinder auf Teneriffa

Nach spanischem Recht sind Kinder zwingende Noterben: Zwei Drittel des Nachlasses sind als Pflichtteil (Legítima) gebunden, und anders als in Deutschland erhalten sie keinen bloßen Geldanspruch, sondern eine dingliche Beteiligung am Nachlass selbst. Wie die Drei-Drittel-Aufteilung des Código Civil funktioniert, welche Gestaltungsspielräume bleiben und warum sich auf Teneriffa eine Rechtswahl im Testament lohnt.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen
Erbrecht

Immobilie in Spanien verschenkt: Wann der Widerruf wegen Undanks greift

Wer in Spanien eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt und sich den Nießbrauch vorbehält, fragt sich beim ersten Streit mit dem Beschenkten: Lässt sich die Schenkung rückgängig machen? Ein Urteil des obersten spanischen Gerichtshofs von Juni 2025 zieht die Linie – und zeigt, dass der eigenmächtige Austausch der Türschlösser genügen kann, um eine bereits vollzogene Schenkung zu widerrufen.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen
Immobilienrecht

Vermögensteuer Spanien: Rückforderung jetzt auch für Nicht-Residenten

Nicht-Residenten mit Immobilienvermögen auf Teneriffa zahlten jahrelang volle Vermögensteuer, ohne von einer wichtigen Schutzregel des spanischen Steuerrechts zu profitieren: dem sogenannten Steuerschild (Escudo Fiscal), das die Gesamtsteuerlast auf 60 % der Einkommensteuerbemessungsgrundlage begrenzt. Zwei Urteile des obersten spanischen Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom Herbst 2025 beenden diese Schlechterstellung und öffnen ein Erstattungsfenster für die letzten vier Steuerjahre.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen
Immobilienrecht

Immobilienverkauf Teneriffa: Drei Wege nach dem 3 %-Einbehalt

Beim Verkauf einer Immobilie auf Teneriffa führt der 3 %-Einbehalt für Nicht-Residenten (retención) in drei mögliche Konstellationen: Teilrückerstattung, Restzahlung der Gewinnsteuer oder – bei unterlassener Erklärung – Sanktionen nach spanischem Steuer- und Strafrecht. Wie sich offene Modelo-210-Erklärungen der Vorjahre in jedem dieser Fälle auswirken.

Auf anwalt-teneriffa.de lesen